Die Webseiten unter http://www.udo-graf.com und die auf diesen Seiten angebotenen Leistungen werden Ihnen angeboten von:
Udo Graf 3D Artist
Spielplatzstraße 10, A-8580 Köflach
Telefon: ++43 (0) 660 489 8 633
E-Mail: info@udo-graf.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Udo Graf
1.) Allgemeines
Sämtliche Leistungen von Udo Graf an den Auftraggeber erfolgen zu den nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB), soweit nicht durch gesonderte schriftliche Bedingungen anders geregelt.
2.) Angebot und Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein schriftlicher oder mündlicher Auftrag an Udo Graf erteilt wird.
2. Sämtliche Angebote von Udo Graf erfolgen freibleibend.
3. Entwürfe, Leistungsbeschreibungen, Angebote von Udo Graf können nur annähernd maßgebend sein.
4. Die von Udo Graf angebotenen Preise sind ab Angebotsabgabe bis zur Leistungserbringung gültig, soweit keine anderen Preisbindungsfristen vereinbart wurden.
3.) Preise
1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise aus den Angeboten von Udo Graf.
2. Alle sich aus dem Vertrag zwischen Udo Graf und dem Kunden ergebenden Zahlungsverpflichtungen gelten als in Euro vereinbart.
3. Neben- und sonstige anfallende Kosten, anlässlich der Durchführung des Vertrages, werden entsprechend den tatsächlichen Kosten abgerechnet.
4. Alle Preise gelten als Kostenvoranschlag mit spezifischen Abgrenzungen der Leistungen. Die Preise werden jeweils für die einzelnen Auftragsinhalte in Rechnung gestellt:
3D Modellierung und Texturierung
-Druckmaterial, Maschinenstunden
-Nachbearbeitung 3D-Scans und Veredelung
-Fremddienstleistungen
-Sonstige Nebenkosten, welche aufgrund des Auftrags notwendig wurden
4.) Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung gilt nach Geldeingang bei Udo Graf als erfolgt.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung durch Überweisung durch den Auftraggeber ohne Abzug. Erfolgt die Auslieferung per Rechnung, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist Udo Graf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank, jedoch mindestens 9% p.a. zu verlangen.
4. Udo Graf ist berechtigt, bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursanmeldungen des Auftraggebers weitere Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen, die Udo Graf für den gesamten geschuldeten Betrag absichert. Wird diese Sicherheit nicht in angemessener Form erbracht, ist Udo Graf berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Erhaltene Vorschusszahlungen werden nicht erstattet, sondern maximal verrechnet.
5. Die 3D Modelle bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Udo Graf. Dies gilt insbesondere für die damit verbundenen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte.
6. Soweit überhaupt vereinbart, gehen Eigentumsrechte von Udo Graf erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises auf den Auftraggeber über.
5.) Leistungsumfang, Gefahrenübergang, Erfüllung, Abnahme
1. Alle Versendungen und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.(Gilt nur für Datensendungen)
2. Udo Graf ist berechtigt, Mehrleistungen abzurechnen, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde oder die Mehrleistungen unvorhersehbar, aber zur Erfüllung des Auftrages notwendig waren und eine Absprache nicht getroffen werden konnte. Sollten für Mehrleistungen keine Preise vereinbart sein, so sind die tatsächlich angefallenen Kosten zugrunde zu legen.
3. Udo Graf ist berechtigt, Leistungen durch Fremdunternehmen, sowie durch freie Mitarbeiter der Branche erbringen zu lassen. Eventuelle Mitarbeiter, bzw. Fremdunternehmen sind ebenso an vereinbarte Verschwiegenheitserklärungen gebunden, welche mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
4. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn nicht widersprochen wird. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, gilt die vertragliche Leistung von Udo Graf mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 7 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert. Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.
5. Udo Graf behält sich vor bei Bedarf, durchgeführte Aufträge unter Nennung des Auftraggebers sowie Projekttitel und kurze Beschreibung, Bilder für Eigenwerbung verwenden zu dürfen. Dies erfolgt aber nur nach Freigabe des Auftraggebers.
6.) Fristen und Termine
1. Eine Festsetzung von Lieferterminen oder Fristen bedarf stets der Schriftform. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Einzelheiten des Geschäfts, sowie der Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist. Diese beginnt nach Einigung über die gewünschten Änderungen neu zu laufen.
2. Hat Udo Graf vereinbarte Termine oder Fristen schuldhaft nicht eingehalten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er vorher Udo Graf schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.
3. Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin absagen oder vereinbarte Dienstleistungen ohne vorherige Absage ganz oder teilweise nicht abnehmen, so kann Udo Graf die vereinbarte Vergütung verlangen.
4. Sollte Udo Graf aus technischen oder personellen Gründen nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Auftrag fristgerecht auszuführen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
7.) Gewährleistung und Haftung
1. Udo Graf haftet nur für schriftlich zugesicherte Leistungen und Eigenschaften. Die Haftung ist auf die Höhe des Rechnungsbetrages beschränkt. Die Haftung entfällt, sobald die Dienstleistungen abgenommen sind.
2. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, gelten für den Auftraggeber die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. In allen anderen Fällen sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Leistung oder Ware von Udo Graf, schriftlich zu erheben.
3. In jedem Fall berechtigter Mängelrügen ist der Auftraggeber verpflichtet Udo Graf unverzüglich zu unterrichten und ihn innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Udo Graf ist berechtigt, anstelle einer Nachbesserung Ersatz zu liefern. Schlagen zwei Nachbesserungen durch Udo Graf fehl, bzw. leistet sie nicht Ersatz, ist der Auftraggeber berechtigt zu mindern.
4. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Wirkung, Stimmung, inhaltliche Umsetzung etc.) und geringfügige Abweichungen vom Original stellen keinen Mangel dar. Für material- oder produktionsbedingte Schwankungen gelten die jeweils üblichen Toleranzen.
5. Die Gewährleistungsverpflichtung von Udo Graf erlischt, wenn der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von Udo Graf Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Leistungen und Waren vornimmt oder vornehmen lässt.
8.) Schadensersatz
1. Udo Graf haftet auf Schadensersatz, insbesondere Verdienstausfall des Auftraggebers nur, wenn er oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche des Auftraggebers wie auch für solche aus unerlaubter Handlung.
2. Für die von Udo Graf schuldhaft verursachten Verluste, Beschädigungen oder Löschungen, der an Udo Graf zur Bearbeitung übergebenen Auftrages, haftet Udo Graf nur auf Wiederherstellung oder Ersatz, wie dies technisch möglich ist. Ist Udo Graf die Wiederherstellung oder Ersetzung nicht möglich, haftet er mit Ausnahme grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes nur auf vergleichbarer Qualität und Menge.
9.) Kündigung des Vertrages
1. Udo Graf kann den Vertrag kündigen, wenn trotz mehrmaliger Anmahnung der Auftraggeber die von ihm zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und erforderlich werdenden Genehmigungen nicht beibringt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers Vergleich oder Konkurs angemeldet worden ist, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder wenn der Auftraggeber aus früheren Vertragsverhältnissen gegenüber Udo Graf mit der Zahlung in Verzug gerät.
2. Udo Graf kann den Vertrag kündigen, wenn Zahlungen, nicht innerhalb einer gegebenen Frist erfolgen. Der Auftraggeber muss nicht vorab über die Kündigung informiert werden. Die Rechnung wird in diesem Falle bei Bedarf korrigiert. Nicht erbrachte Leistungen werden vom Rechnungsbetrag abgezogen. Die bereits ausgeführten Tätigkeiten kann Udo Graf in Rechnung stellen, auch wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde. Der Auftraggeber hat auch vorab erbrachte Tätigkeiten innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
10.) Urheberrechte
1. Der Auftraggeber versichert durch die Auftragserteilung an Udo Graf, dass er zu allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften berechtigt ist, und dass ihm insbesondere etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zustehen.
2. In keinem Fall ist Udo Graf verpflichtet, selbst Untersuchungen über Rechtsverhältnisse anzustellen.
3. Der Auftraggeber trägt das volle und alleinige Risiko der urheberrechtlichen und schutzrechtlichen Zulässigkeit des erteilten Auftrags und stellt Udo Graf in allen Fällen von der Inanspruchnahme dritter Rechtsinhaber frei.
4. Bei urheberrechtlicher oder schutzrechtlicher Inanspruchnahme ist Udo Graf verpflichtet, den Auftraggeber von der Inanspruchnahme zu unterrichten.
11.) 3D-Druck Leistungen
1. Individuelle Einzelanfertigungen (3D-Druck). Hieraus ergibt sich, dass diese Dienstleistungen nur in Vorkasse abgewickelt werden können.
2. Die Art der Versendung und die Höhe der hierfür anfallenden Kosten berechnen sich nach Größe und Gewicht des zu versendenden Werkstücks oder Prototyps.
3. Udo Graf schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für die vom Transportunternehmen verursachte Verzögerung / Verlust nicht verantwortlich.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder dieser in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
5. Udo Graf wird das Versandgut gegen die üblichen Transportrisiken versichern.
6. Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise für Werkstücke oder Prototypen verstehen sich als Endpreis, einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
7. Die eingesetzten 3D-Drucker haben ihre typischen Eigenschaften, wie Druckauflösung, Detailgenauigkeit und technische sowie mechanische Eigenschaften. Demzufolge sind bei der Fertigung von Werkstücken geringfügige Abweichungen möglich. Aufgrund der technischen Gegebenheiten sind Drucke im Schmelzschichtverfahren Prototypen mit nicht 100% perfekter Oberfläche und Genauigkeit. 3D Drucke können Stützkonstruktionensreste enthalten, welche durch Bearbeitung entfernt werden können. Diese Leistung kann bereits enthalten sein, sollte der Kunde das Werkstück selbst bearbeiten wollen, können die Reste der Stückkonstruktion noch am Objekt geringfügig zu sehen sein. Die max. Druckauflösung beträgt im Regelfall 0,2 Millimeter bis ca. 0,02 Millimeter und ist technisch nicht anders möglich. Ist das gelieferte Werkstück / der Prototyp mit einem Mangel behaftet, kann der Kunde eine weitere Produktion eines zweiten Werkstücks verlangen. Ein Mangel liegt nur vor, wenn Udo Graf das Werkstück fehlerhaft bearbeitet hat. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn im laufenden Druckverfahren unsaubere Druckstellen entstehen. Eine unsaubere Druckstelle kann eine Ungenauigkeit, Kantenbildung, Klumpenbildung, leichte Verfärbung oder ähnliches sein. Die unsaubereren Druckstellen können aufgrund der Art und Weise des Druckverfahrens entstehen und sind nicht ausgeschlossen. Udo Graf stellt Prototypen oder Figuren her, welche nicht gleichzusetzen sind, wie gekaufte Artikel. Die Werkstücke / Prototypen sind wie der Name schon sagt, Prototypen und individuelle Anfertigungen. Ist auch das zweites Werkstück / ein zweiter Prototyp wieder fehlerhaft, kann der Kunde seinen Kaufpreis mindern. Die Minderung ist Verhältnismäßig anzuwenden. Eine komplette Rückerstattung ist nicht möglich. Die maximale Minderung beträgt 50% des Kaufpreises.
8. Mängel am Werkstück / Prototyp müssen spätestens 5 Werktage nach Versendung / Auslieferung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt das Produkt als abgenommen.
9. Eine Garantie auf das Werkstück / Prototyp gibt es nicht. Sobald der Kunde das Werkstück / den Prototyp erhalten hat, geht die Verantwortung auf den Kunden über.
10. Liefert der Kunde eine eigene 3D-Vorlage versichert der Kunde, dass die von ihm zur Verfügung gestellte 3D-Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Insbesondere Urheber-, Marken-, Geschmacks/Gebrauchsmuster- oder Patentrechte dürfen nicht verletzt werden.
11. Udo Graf trifft keine eigene Prüfungspflicht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Unterlagen.
12. Sollte Udo Graf dennoch seitens Dritter aufgrund der Verletzung von deren Rechten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, Udo Graf von jeglicher Haftung freizustellen.
13. Wünscht der Kunde einen Nachbau oder Sonderanfertigung (3D-Rekonstruktion / Neumodellierung eines 3D-Objektes) sind ausschließlich folgende Leistungen im Auftrag enthalten: Arbeitsstunden (Scan oder Nachbau)
-Nachbau oder Konstruktion eines 3D-Objektes
-3D-Druck (Produktion eines greifbaren Objektes)
NICHT enthalten sind:
-angefertigte Dateien der 3D-Modelle
-druckbare Dateien für 3D-Drucker
Wünscht der Kunde jedoch das gedruckte Bauteil als 3D-Modell so ist Udo Graf berechtigt, dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten. Der Kunde hat dann die Möglichkeit eine Lizenz zur freien Verwendung und die 3D-Datei (STL-Datei) zu einem Kaufpreis zu erwerben. Der Kaufpreis für die 3D-Datei richtet sich nach dem Stundensatz, Anzahl der Stunden und Modellkomplexität. Angefertigte 3D-Modell-Dateien werden von Udo Graf archiviert und können später wieder verwendet werden.
12.) Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzt, die dem Sinn der unwirksam gewordenen Bestimmungen entsprechen.
2. Die Vertragschließenden vereinbaren, dass für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag österreichisches Recht und die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart sind.
3. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten, bis zu ihrer Änderung, auch für zukünftige Geschäfte.
4. Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Graz.
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